Mit der Corona-Krise gingen schlagartig die Aufträge zurück oder
Kunden blieben bei zahlreichen Firmen aus. Viele Betriebe mussten ihre
Produktion und ihr Angebot zurückfahren, in schlimmeren Fällen kam und
kommt es zu Komplettschließungen. Für die Angestellten führt das zu
Gehaltskürzungen oder zum vollständigem Ausfall der Lohnzahlungen. Um
Unternehmen entlasten und die Lohnausfälle ausgleichen zu können, ist
die Unterstützung des Bundes nötig. Das tut die Bundesregierung in
Form des Kurzarbeitergelds. Die wichtigsten Informationen zum
Kurzarbeitergeld hat Taxfix für Sie zusammen gefasst.
Doch bevor wir zum nun zum Thema kommen, erzählt Taxfix ein wenig zum
Unternehmen und dem eigenen Vorteilsangebot.
MIVO: Stellen Sie sich und Ihr Unternehmen in zwei Sätzen kurz vor.
Antwort: Taxfix hat es sich mit seiner gleichnamigen
App zum Ziel gemacht, möglichst viele Steuerzahler auf den Weg zur
digitalen Steuererklärung zu bringen und auf diesem Weg zu begleiten!
Mit der Taxfix-App können Nutzer ihre Steuererklärung in nur rund
einer halben Stunde erledigen und papierfrei direkt an das Finanzamt übermitteln.
MIVO: Was ist das Besondere/Einzigartige an Ihrem Angebot?
Antwort: Durch den einfachen Fragefluss und das
automatische Erfassen des Lohnsteuerbescheids ist die Steuererklärung
mit Taxfix vollkommen stress- und risikofrei. Neben der App steht auch
unsere Web-App für PC und Mac zur Verfügung!
MIVO: Welchen exklusiven Vorteil bieten Sie den MIVO-Usern?
Antwort: Mit dem exklusiven Gutscheincode gibt es 30%
Rabatt auf die erste Steuererklärung mit Taxfix.

Nun aber los: Alles zu Kurzarbeitergeld und Steuern
Was ist Kurzarbeitergeld?
Das Kurzarbeitergeld wird aus Mitteln der Agentur für Arbeit
gezahlt. Es ermöglicht Unternehmen, die in die wirtschaftliche
Schieflage geraten sind, Löhne und Sozialversicherungsbeiträge
einzusparen. Somit sollen Kündigungen vermieden und der Arbeits- bzw.
Verdienstausfall der Angestellten ausgeglichen werden.
Welche Berufstätigen können das Angebot nutzen?
Ausschließlich sozialversicherungspflichtig Angestellte sowie
Leiharbeitnehmer und befristet Angestellte können Kurzarbeitergeld in
Anspruch nehmen. Die Regelung gilt nicht für Minijobber und auch nicht
für Selbstständige.
Die Vorteile:
- (Reduziertes) Gehalt
- Kein Jobverlust
- Unternehmen können die Krise einfacher überwinden und schneller
die Produktivität wieder steigern
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Die Höhe des Kurzarbeitergeldes liegt bei 60 % des
Netto-Gehalts. Mit einem Kind im Haushalt erhöht sich der Betrag auf
67 %. In manchen Fällen stocken die Arbeitgeber der Betroffenen
zusätzlich auf 80 bis 100 % auf. Die mögliche Dauer des
Kurzarbeitergeldes liegt momentan bei maximal 12 Monaten, soll aber
auf 24 Monate erhöht werden.
Und wenn das Kurzarbeitergeld nicht ausreicht?
Das kann man tun, wenn das Kurzarbeitergeld zu niedrig ist, um
damit die laufenden Kosten zu decken:
- Aufstocken mit Arbeitslosengeld II (ALG II)
- Notfall-Kinderzuschlag für Familien mit Kindern
- Nebenjob: Wird während der Kurzarbeit ein Nebenjob angenommen,
wird das Geld in der Regel gegengerechnet. (Außer bei
systemrelevanten Nebenjobs)
Müssen für das Kurzarbeitergeld Steuern gezahlt werden?
Das Kurzarbeitergeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung und
ist daher steuerfrei.
Mit einer Ausnahme: Falls der Arbeitgeber
das Kurzarbeitergeld bezuschusst, dann ist dieser Zuschuss steuerpflichtig.
Da das Kurzarbeitergeld als Lohnersatzleistung gilt, unterliegt es
auch dem Progressionsvorbehalt. Steuerrechtlich beschreibt die
Progression das Ansteigen des persönlichen Steuersatzes bei steigendem
Einkommen. Der persönliche Steuersatz kann somit auf das gesamte
Steuerjahr gesehen, teilweise einige Prozentpunkte höher als ohne das
steuerfreie Kurzarbeitergeld liegen.
Das bedeutet, die
erhaltenen Leistungen werden an sich nicht versteuert, aber sie werden
zu deinem Gesamteinkommen des jeweiligen Jahres addiert. Zu
versteuerndes Gehalt und steuerfreie Lohnersatzleistung bilden somit
eine Summe.
Beispiel:
Du verdienst beispielsweise 1.600 Euro netto monatlich und bis
zu 100 % von Kurzarbeit betroffen, bekommst du nur noch 60 % davon –
in diesem Fall 960,00 Euro. Arbeitest du beispielsweise zu 50 %
weiter, erhältst du dafür 800 Euro (regulärer Lohn) + 480,00 Euro (60
%). Insgesamt also 1280,00 Euro.
Wichtiges zur Steuererklärung:
Der Bezug von Kurzarbeitergeld verpflichtet zur Abgabe einer
Steuererklärung.
Es gibt keine Chance zu entkommen: Der
betroffene Träger meldet die Höhe des Gesamtbetrags und den
Bezugszeitraum direkt an das Finanzamt. Nur für die Ausnahme, dass
deine gesamten Bezüge unter 410 Euro lagen, darfst du auf die Angaben verzichten.
Doch auch für Arbeitnehmer, die das Kurzarbeitergeld nicht in
Anspruch nehmen mussten, gibt es zahlreiche Gründe eine
Steuererklärung einzureichen.
So gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, den während des
Home-Offices verwendeten Computer von der Steuer abzusetzen sowie
weitere Werbungskosten. Im Jahr ist das bis zu einer Höhe von 1.000
Euro möglich.
Nicht nur in Krisenzeiten lohnt es sich, etwas Zeit in die
Steuererklärung zu investieren. Es ist viel einfacher als viele
denken, wenn es darum geht, zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt
zurückzuholen. Dabei verlieren die klassischen Varianten der
Steuererklärung zunehmend an Bedeutung. Vermehrt erledigen
Arbeitnehmer ihre Steuern mit Apps. Entweder am Smartphone oder im
Webbrowser lässt sich die Steuererklärung in rund einer halben Stunde abwickeln.
Die Steuer-App von Taxfix ermöglicht dem Nutzer seine Steuererklärung
in rund einer halben Stunde zu machen. Dafür benötigt man lediglich
die Lohnsteuerbescheinigung, aber kein Steuerwissen. Statt auf sich
allein gestellt komplizierte Formulare auszufüllen, stellt die
intelligente Software einfache Fragen. Aus den Antworten ermittelt die
ELSTER-Partner-App die notwendigen Informationen für die Steuerbehörden.
Am Ende bekommt man dann noch die zu erwartende Steuerrückerstattung
berechnet und man kann seine fertige Steuererklärung sicher und
schnell an das zuständige Finanzamt digital übermitteln.
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